Du bist auf der Suche nach Terminen unseres Fanclubs ? Spielfahrten ? Fanclubabende ? Sonstige Veranstaltungen ?
Hier finden Sie alle Neuigkeiten rund um den Fanclub. Egal ob Zeitungsartikel oder Onlinebericht.
Du bist daran interessiert wer "vo de Leid" bei uns dabei ist oder ob du jemanden kennst?
Egal ob Sitzungen, Veranstaltungen, Saisonabschlussfeier, Weihnachtsfeier oder etwa das gemeinsame Verfolgen eines Spieles des FC Bayern München - die Zusammenkunft erfolgt hierbei immer im Gasthaus Lanz in Untergriesbach. Von den Inhabern Ludwig und Isolde Hartl bekamen wir die Möglichkeit, all diese Termine im Lokal abzuhalten und auch geeignet zu gestalten.
Falls jetzt die Neugierde geweckt wurde - schaut's doch einfach mal vorbei - egal ob einfach nur zum Essen oder eben bei einer Zusammenkunft des Fanclubs.
Die Anschrift lautet:
Marktplatz 16
94107 Untergriesbach
Telefon: +49 8593 / 235
Dort werdet neben uns auch Ihr beispielsweise mit frisch gezapften Bier und alt bewährter, guten bayerischen, Küche verpflegt.
Schaut's es euch an und probiert's es aus - dann könnts euch selbst davon überzeugen!
§1 - Name und Sitz des Fanclubs
Der Club führt den Namen "Bayernfanclub red eagles Untergriesbach". Die Fanclubabende werden im Gasthaus Lanz in Untergriesbach abgehalten.
§2 - Fanclubgründung
Der Fanclub wurde am 10. Oktober 1998 durch Herrn Schanzer Thomas, Riedl Reinhard und Sommer Gerhard gegründet; Tag der Eintragung beim FC Bayern München als anerkannter Fanclub war der 16. Dezember 1998.
§3 - Fanclubabend
Zwecks des Fanclubs ist die Pflege der monatlichen Fanclubabende sowie die Unterstützung des FC Bayern München bei seinen Sielen und Veranstaltungen durch die Anwesenheit seiner Fanclubmitglieder. Die Mitglieder treffen sich jeden 1. Freitag im Monat um 20:00 Uhr (Änderungen vorbehalten) im Gasthaus Lanz in Untergriesbach.
§4 - Die Organe des Clubs sind
a) der 1. Vorsitzende
b) der 2. Vorsitzende und Kassier
c) der Kassenprüfer
d) der Sportwart
e) der Vergnügungswart
f) der Ausschuss (max. 7 Mitglieder)
Sämtliche Organe (a-f) werden von den Mitgliedern gewählt. Die Amtszeit beträgt jeweils zwei Jahre, das Mindestalter ist 18 Jahre. Nach Ablauf der Periode sind Neuwahlen durchzuführen.
Die Termine der Ausschusssitzungen werden je nach Bedarf angesetzt.
Der Vergnügungswart hat die Möglichkeit, sich einen Festausschuss (ca. 3 Personen) selbst zusammenzustellen. Der Vergnügungswart ist gleichzeitig Ausschussmitglied.
Für die bei der Mitgliederversammlung durchzuführenden Neuwahlen genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder.
§5 - Aufnahme und Pflichten der Mitglieder
Grundsätzlich hat jeder die Möglichkeit, dem Fanclub beizutreten. Hierbei ist jedes Mitglied, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat, zu folgenden Teilnahmen verpflichtet:
Teilnahme am Bundesliga-Stammtisch / jedoch pro Familie nur eine Person
- Auslosung des Vereins jeweils nach Vor- bzw. Rückrunde
- Bezahlung per Bankeinzug (je Unentschieden 0,50 € / je Niederlage 1,00 €)
Teilnahme am Sparverein / jedoch pro Familie nur eine Person
- der monatliche Mindestbeitrag beträgt 8,00 € (bei Nichteinwurf Strafe von 3,00 €)
- Leerung des Sparfaches jeweils am 1. und 2. des Monats (Änderungen vorbehalten)
- Zinsen und Strafen werden zur Mitfinanzierung der Weihnachtsfeier verwendet
- Ausstehende Strafbeträge, welche nicht durch das Sparguthaben gedeckt sind, werden per Bankeinzug beglichen
Mit dem Beitritt wird neben der zu unterschreibenden Einzugsermächtigung auch eine Fassung der aktuellen Satzung ausgegeben.
§6 - Erwerb der Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet die Vorstandschaft. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschriften der gesetztlichen Vertreter/innen. Gegen eine Ablehnung des Aufnahmeantrages durch die Vorstandschaft, die keine Begründung bedarf, kann die Antragstellerin/der Ansteller den Ausschuss einberufen. Diese entscheiden endgültig.
Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Januar per Bankeinzug gebucht. Bei Eintritt im laufenden Jahr ist der Beitrag anteilsmäßig zu entrichten.
Mitgliedsbeiträge
setzten sich wie folgt zusammen:
Tarif 01 = 6-14 Jahren = 8,00 €
Tarif 02 = 15-18 Jahren = 16,00 €
Tarif 03 = bis 25 Jahren = 16,00 € (bei Schüler und Studenten)
Tarif 04 = ab 18 Jahren = 32,00 €
Tarif 05 = Familienbeitrag = 52,00 €
Familienmitglieder
Bei Angehörigen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, endet auch die Familienmitgliedschaft. Die Mitteilung erfolgt per Post und enthält gleichzeitig ein Antragsformular für eine eigenständige Mitgliedschaft.
Ehrenmitglieder
Ehrenmitglied kann jede natürliche Person werden, auch welche, die nicht Mitglied des Vereins sind. Über Ehrenmitgliedschaft entscheidet der Ausschuss.
§7 - Mitgliederversammlung
Zur Mitteilung der Jahresbilanz wird einmal jährlich eine Mitgliederversammlung abgehalten
§8 - Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
Der Austritt ist dem Vorstand mitzuteilen. Die Form der Mitteilung spielt hier keine Rolle. Er ist unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Jahresende zulässig.
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden
- Wegen erheblicher Verletzung satzungsgemäßer Verpflichtungen
- Wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins
- Wegen groben unsportlichen Verhaltens.
Über den Ausschluss entscheidet der Ausschuss.
§9 - Kartenkauf / Kartenbestellungen
Die Berechtigung für den Erwerb der Eintrittskarten liegt beim Kassier und einem von ihm bestellten Vertreter. Beide sind mit einer vom FC Bayern München bereitgestellten Fanclubkarte ausgestattet.
§10 - Außerordentliche Versammlung / Satzungsänderung
Eine außerordentliche Versammlung kann nur dann einberufen werden, wenn dies bei einem Fanclubabend mindestens die Hälfte der anwesenden Mitglieder für notwendig halten.
§11 - Auflösung des Fanclubs
Eine Fanclubauflösung kann nur durch eine außerordentliche Versammlung, welche eine (eventuell vorgezogene) Mitgliederversammlung zur Folge hätte, vollzogen werden. Hierbei ist allerdings eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
Bei einer Auflösung des Fanclubs wird das gesamte Clubvermögen (Geld- und Sachwerte) einer gemeinnützigen Einrichtung, welche vom Ausschluss festgelegt wird, gespendet.
Eine Fanclubauflösung ist nur zum 31.12 des jeweiligen Jahres möglich.
§12 - Inkrafttreten der Satzung
Diese Satzung tritt ab sofort in Kraft, sie ist am 21.01.2012 durch die anwesenden Mitglieder anlässlich der Mitgliederversammlung genehmigt worden und löst somit die alte Fassung ab.